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AGBs

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Angebot und Vertragsschluss

1.1 In Prospekten, Anzeigen, anderem Werbematerial um im Internet enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

1.2 Die Angebote des Caterers werden unwirksam, wenn sie der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang beim Kunden angenommen werden.

1.3 Der Vertragsschluss kommt mit dem Zugang der Annahme des Angebots mündlich oder schriftlich durch den Kunden zustande. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Leistung und der Liefertermine durch den Caterer nur möglich, wenn dies durch den Caterer schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.

1.4 Ändert sich die Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss, hat der Kunde dies dem Caterer unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage vor dem Liefertermin, anzuzeigen. In diesem Fall kann der Caterer den vereinbarten Preis angemessen neu festsetzen.

2. Preise und Zahlung

2.1 Die Preise sind Euro-Preise, wenn nichts anderes angegeben ist, und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.2 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Caterer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder bestätigt worden sind.

2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.

2.4 Alle Rechnungen sind sofort mit deren Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn sie auf dem Konto des Caterers gutgeschrieben sind und der Caterer über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

2.5 Der Caterer ist berechtigt, bis zu 50 Prozent des Bestellwertes nach Auftragsbestätigung zur Sicherung des vereinbarten Termins bzw. der vereinbarten Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen.

2.6 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Caterer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

2.7 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Caterers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen, sofern der Caterer nicht einen höheren Schaden nachweist.

2.8 Bezahlt der Kunde eine geforderte Vorauszahlung nicht, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung des Caterers sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben. Der Caterer ist in diesem Fall berechtigt, ausreichend Sicherheit zu verlangen, die Gesamtforderung sofort fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung und Liefertermin

3.1 Die Lieferung erfolgt zu dem vereinbarten Termin.

3.2 Sollte sich der Liefertermin auf Wunsch des Kunden verschieben, ist der Caterer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.3 Der Caterer haftet nicht, wenn der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt wie Streik oder Naturkatastrophen nicht eingehalten werden kann. Ansprüche der Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der gelieferten Waren geht auf den Kunden über, sobald der Caterer die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Bei Mängeln der Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

4.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich dem Caterer gegenüber anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

4.3 Der Caterer haftet auf Schadensersatz nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen die Haftung des Caterers ausgeschlossen.

4.4 Die Haftung des Caterers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Caterers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.6 Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von dem Mangel.

5. Rücktritt

5.1 Der Kunde kann sich nach Vertragsschluss nicht einseitig vom Vertrag lösen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.
Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.
Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.
Für Stornierung weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung bzw. bei no shows erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.
Dem Auftraggeber ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass wegen ersparter Aufwendungen und /oder anderweitiger Verwendung bzw. böswilliger Nichtverwendung von Arbeitskraft ein höherer Abschlag von den fixen Kosten vorzunehmen ist und/oder der Anspruch des Auftragnehmers auf Bezahlung der fixen Kosten überhaupt nicht besteht oder wesentlich niedriger ist als durch den pauschalen Abschlag bestimmt.
Die Regelungen gelten für Teilstornierungen für eine geringere Personenanzahl an Teilnehmern bei der Veranstaltung entsprechend.
Das Recht des Auftragnehmers wesentlich geringere ersparte Aufwendungen bei Stornierungen des Auf- traggebers nachzuweisen und damit einen höheren Anteil der fixen Kosten zu verlangen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

5.2 Der Caterer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen des Caterers in der Öffentlichkeit gefährden könnte. In diesem Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Leistungen Dritter

Sofern der Caterer zusätzlich Leistungen Dritter vermittelt, z.B. von Künstlern oder Musikern, haftet der Caterer nur für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritter. Etwaige Mängelansprüche sind vom Kunden direkt an den Dritten zu richten. Aufträge können an Subunternehmer vergeben werden.

7. Sonstiges

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Als Gerichtsstand wird – sofern gesetzlich zulässig – Stuttgart vereinbart. Der Caterer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

7.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem  wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine etwaige Regelungslücke.

II. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Caterers

Neben den Allgemeinen Bestimmungen (I.) gelten bei Veranstaltungen des Kunden in Räumlichkeiten, welche der Caterer zur Verfügung stellt, zusätzlich folgende Bestimmungen:

1. Jede Veränderung an den Räumlichkeiten sowie jede Einwirkung oder Veränderung des Inventars ist vorab mit dem Caterer abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Caterers.

2. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, alle erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen Dritter, beispielsweise der GEMA, einzuholen. Sofern der Caterer diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Caterer von allen hierdurch entstehenden Kosten und Schäden, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.

3. Im Übrigen kann das Anbringen von Dekoration oder Werbemittel vom Caterer untersagt werden, wenn dies nicht von einer erforderlichen Genehmigung gedeckt ist oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

4. Der Kunde haftet gegenüber dem Caterer für alle Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung an den Räumlichkeiten und an vom Caterer zur Verfügung gestelltem Inventar entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht wurde. Sofern der Caterer von einem Dritten aufgrund von Schäden in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Caterer von diesen Ansprüchen, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.

5. Der Kunde hat auf Verlangen gegenüber dem Caterer den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu erbringen.

6. Der Caterer haftet nicht für etwaige vom Kunden für die Veranstaltung zu erbringende Steuern uns Abgaben.

III. Bestimmungen zu Sonderveranstaltungen und Eventreihen.

  1. Ver­kauf­te Kar­ten sind von Rück­nah­me und Um­tausch aus­ge­schlos­sen
     
  2. Für den Ver­sand der Ti­ckets wird ei­ne Pau­scha­le von EUR 5,00 pro Auf­trag be­rech­net.
     
  3. Die Zah­lung er­folgt per Vorkasse. (Überweisung oder PayPal
     
  4. Hin­weis zum Da­ten­schutz: Beim Be­stell­vor­gang er­ho­be­ne per­sön­li­che Da­ten wie Na­me, An­schrift oder Kre­dit­kar­ten­num­mer wer­den von tastydishes zur Ab­wick­lung Ih­rer Be­stel­lung(en) ver­wen­det.
     
  5. Muss ei­ne Vor­stel­lung aus­fal­len, so tauscht der Ver­an­stal­ter die Ein­tritts­kar­ten ge­gen Kar­ten der glei­chen Preis­grup­pe für ei­nen an­de­ren Vor­stel­lungs­ter­min um oder er­stat­tet den Kauf­preis ge­gen Rück­ga­be der Ein­tritts­kar­te. Der Tausch oder die Rück­ga­be muss in­ner­halb von 2 Wo­chen nach dem Vor­stel­lungs­aus­fall bei tastydishes er­fol­gen. Wei­ter­ge­hen­de An­sprü­che des Kun­den sind aus­ge­schlos­sen.
     
  6. Der Ver­an­stal­ter ge­währt Er­mä­ßi­gun­gen für Schü­ler, Stu­den­ten bis 27 Jah­re, Per­so­nen ab 65 Jah­re und schwer­be­hin­der­te Men­schen ab ei­nem Grad der Be­hin­de­rung von 70. Son­der­ver­an­stal­tun­gen wie Pre­mie­ren sind hier­von aus­ge­nom­men. Der Ver­an­stal­ter ver­langt bei al­len Er­mä­ßi­gungs­kar­ten vor dem Ein­lass den Nach­weis der ent­spre­chen­den Be­rech­ti­gung. Wird der Nach­weis nicht er­bracht, so muss die Dif­fe­renz zum vol­len Kar­ten­preis vor dem Ein­lass nach­en­trich­tet wer­den
  7. Am Ver­an­stal­tungs­ort sind Ton-, Film-, Fo­to- und Vi­deo­auf­nah­men je­der Art aus ur­he­ber­recht­li­chen Grün­den un­ter­sagt. Auf­nah­me­ge­rä­te und Ka­me­ras al­ler Art müs­sen an der Gar­de­ro­be ab­ge­ge­ben wer­den. Bei Zu­wi­der­hand­lun­gen ist das Haus­per­so­nal be­rech­tigt, Auf­nah­me­ge­rä­te und Ka­me­ras ein­zu­zie­hen und bis zum En­de der Vor­stel­lung ein­zu­be­hal­ten. Fil­me und Auf­zeich­nungs­ma­te­ria­li­en je­der Art, auf de­nen Tei­le der Vor­stel­lung fest­ge­hal­ten sind, kön­nen vom Ver­an­stal­ter ein­ge­zo­gen wer­den. Sie wer­den an den Ei­gen­tü­mer wie­der aus­ge­hän­digt, wenn die­ser der vor­he­ri­gen Lö­schung der Auf­zeich­nung zu­ge­stimmt hat.
     
  8. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gleich aus wel­chem Rechts­grund sind aus­ge­schlos­sen, so­weit der Ver­an­stal­ter, sein ge­setz­li­cher Ver­tre­ter oder sei­ne Er­fül­lungs­ge­hil­fen nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ge­han­delt ha­ben. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Un­mög­lich­keit der Leis­tung und Ver­zug sind bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit auf den Er­satz des vor­her­seh­ba­ren Scha­dens be­schränkt. Dies gilt nicht für Schä­den aus der Ver­let­zung des Le­bens, des Kör­pers oder der Ge­sund­heit.
     
  9. Das Mit­brin­gen von ei­ge­nen Spei­sen und Ge­trän­ken, Glas­be­häl­tern, Do­sen, py­ro­tech­ni­schen Ge­gen­stän­den, Fa­ckeln so­wie Waf­fen ist ge­ne­rell un­ter­sagt. Bei Nicht­be­ach­tung er­folgt der Ver­weis vom Ver­an­stal­tungs­ge­län­de. Beim Ein­lass kann ei­ne Si­cher­heits­kon­trol­le stattfinden.
     
  10. Das Recht, den Ein­lass aus wich­ti­gem Grund (ge­gen Rück­erstat­tung des Nenn­wer­tes der Ein­tritts­kar­te) zu ver­weh­ren, bleibt vor­be­hal­ten.
     
  11. Der Ver­an­stal­ter be­hält sich das Recht vor, die Ver­an­stal­tung ört­lich und/oder ter­min­lich zu ver­le­gen. Rück­erstat­tungs­an­spruch aus oben ge­nann­tem Grund auf den Nenn­wert der Ein­tritts­kar­te be­steht nur bis zum Vor­stel­lungs­ter­min.
     
  12. Der Ver­an­stal­ter be­hält sich vor, die an­ge­kün­dig­te Be­set­zung der Show auch kurz­fris­tig zu än­dern.
     
  13. Nach Be­ginn der Vor­stel­lung er­folgt kein Ein­lass. Aus­nah­men be­stimmt der Ver­an­stal­ter.
     
  14. Für Ju­gend­li­che gel­ten die Be­stim­mun­gen des Ju­gend­schutz­ge­set­zes.
     
  15. Der Ver­an­stal­ter ist nicht für ver­lo­ren­ge­gan­ge­ne oder ge­stoh­le­ne Sa­chen ver­ant­wort­lich.
     
  16. Der Er­werb von Ein­tritts­kar­ten zwecks Wei­ter­ver­kauf ist ge­ne­rell un­ter­sagt. 

Stand: Januar 2017